Allgemeines zur Maßnahmenermittlung
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Der Begriff "Maßnahmen" umfasst die Einfuhrhinweise, die Einfuhrliste sowie die unterschiedlichsten Einfuhrregelungen, die beim Import einer Ware zu beachten sind.


Die Einfuhrmaßnahmen beinhalten u. a.:

Abgabensätze

Einfuhrverbote

Bedingungen

Fußnoten

Kontingente


Maßnahmen betreffen eine bestimmte Ware, ein bestimmtes Land oder sogar eine bestimmte Firma.


Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt, sobald die 11-stellige Codenummer ermittelt wurde:



Gegenüber dem Startbildschirm / Inhaltsverzeichnis wurde das Bezeichnungsfeld um weitere Spalten ergänzt:


Check:

Zeigt den einfuhr- oder ausfuhrrechtlichen Status einer Ware an, d. h. ob eventuell Einfuhrbeschränkungen oder -verbote bestehen

Kennz(eichen):

Zeigt Hinweise über die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer, Maßeinheiten, Zuständigkeitesbereiche, Verbote und Beschränkungen (VuB ) etc.

EL (Einfuhrliste):

Zeigt u. a. an, ob ein Ursprungszeugnis (U) oder oder ob bei bestimmten Ländern eine Einfuhrgenehmigung (EG) vorzulegen ist

Drittland: 

Anzeige des Drittlandsszollsatzes (einschließlich Kontingentzollsatz oder Zusatzzoll), der grundsätzlich gegenüber allen Ländern Anwendung findet.

APS (Allgemeines Präferenzsystem):

Anzeige der Präferenzzollsätze gegenüber den Ländern oder Ländergruppen, die Präferenzabkommen mit der EU geschlossen haben.

Die Anwendung dieser Zollsätze ist abhängig von einem vorzulegenden Präferenznachweis (z. B. EUR. 1, ATR).


Die Angaben der Spalte 'EL' oder 'APS' können mit Hilfe der Länderliste in der Auswahlleiste schlüssig auf ein bestimmtes Land übertragen werden.