Der Begriff "Maßnahmen" umfasst die Einfuhrhinweise, die Einfuhrliste sowie die unterschiedlichsten Einfuhrregelungen, die beim Import einer Ware zu beachten sind.
Die Einfuhrmaßnahmen beinhalten u. a.:
Maßnahmen betreffen eine bestimmte Ware, ein bestimmtes Land oder sogar eine bestimmte Firma.
Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt, sobald die 11-stellige Codenummer ermittelt wurde:
Gegenüber dem Startbildschirm / Inhaltsverzeichnis wurde das Bezeichnungsfeld um weitere Spalten ergänzt:
Check: |
Zeigt den einfuhr- oder ausfuhrrechtlichen Status einer Ware an, d. h. ob eventuell Einfuhrbeschränkungen oder -verbote bestehen |
Kennz(eichen): |
Zeigt Hinweise über die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer, Maßeinheiten, Zuständigkeitesbereiche, Verbote und Beschränkungen (VuB ) etc. |
EL (Einfuhrliste): |
Zeigt u. a. an, ob ein Ursprungszeugnis (U) oder oder ob bei bestimmten Ländern eine Einfuhrgenehmigung (EG) vorzulegen ist |
Drittland: |
Anzeige des Drittlandsszollsatzes (einschließlich Kontingentzollsatz oder Zusatzzoll), der grundsätzlich gegenüber allen Ländern Anwendung findet. |
APS (Allgemeines Präferenzsystem): |
Anzeige der Präferenzzollsätze gegenüber den Ländern oder Ländergruppen, die Präferenzabkommen mit der EU geschlossen haben. Die Anwendung dieser Zollsätze ist abhängig von einem vorzulegenden Präferenznachweis (z. B. EUR. 1, ATR). |
Die Angaben der Spalte 'EL' oder 'APS' können mit Hilfe der Länderliste in der Auswahlleiste schlüssig auf ein bestimmtes Land übertragen werden.