Die Anwendbarkeit einzelner Maßnahmen setzt u. U. das Erfüllen bestimmter Bedingungen voraus (z. B. die Vorlage eines bestimmten Dokumentes oder einer Bewilligung), ohne die eine Ware nicht in den freien Verkehr übergeführt werden kann.
Bedingungen werden nach Auswahl der Codenummer bei 'Zollsätze' im Beschreibungsfeld dargestellt; jeder einzelnen Bedingung ist jeweils die Buchstaben-/Zahlenkombination 'B-1', 'B-2'
zugeordnet.
Die Bedingungen werden üblicherweise unterhalb des jeweiligen Maßnahmentextes aufgezählt.
Beispiel: Diamanten der Codenummer 7102 1000 00 0 unterliegen zwar der Maßnahme "Zollsatz frei", allerdings ist die Einfuhrfähigkeit von verschiedenen Bedingungen abhängig:
Die erste Bedingung (B-1) besteht in der Vorlage einer Bescheinigung und zwar eines sog. Kimberley-Prozess-Zertifikats, verschlüsselt mit dem Atlas-Code L116. Bei Erfüllung dieser Bedingung - also der Vorlage des Zertifikats ist die Einfuhr erlaubt, bei Nichterfüllung (B-2) ist die Überführung in den freien Verkehr untersagt.
Die gleichen Informationen sind in den Bedingungen B-3 und B-4 aufgeführt.