Umschlüsselungsverzeichnis/Ausfuhrliste
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Das Umschlüsselungsverzeichnis stellt eine Verbindung zwischen der Codenummer und der Nummer der Ausfuhrliste dar und erleichtert damit die Prüfung bei der Einstufung anhand der Ausfuhrliste.


Der achtstelligen Warenummer wird die entsprechende Position der Ausfuhrliste gegenüber gestellt:


Beispiel: Beryllium der Warennummer 2825 9020:



Im Beschreibungsfeld werden jetzt die Warenbenennung im Umschlüsselungsverzeichnis und in der rechten Spalte die Nummer der Ausfuhrliste angezeigt


Wichtig:

Im Textblock 'Warenbenennung' des Umschlüsselungsverzeichnisses gibt es immer zwei Teile:

Der erste Teil  beinhaltet im vorliegenden Beispiel alle Waren des Kapitels 28.

Der zweite Teil  führt innerhalb des Kapitels zusätzlich bestimmte Positionen auf.

Aus praktischen Gründen sollte  deshalb zuerst nach unten gescrollt und geprüft werden, ob die jeweilige Ware unter 'B. Besonderes' zu finden ist (Achtung: dies muss nicht bei jeder Ware zwangsläufig der Fall sein):


Ein Klick auf die Nr. '1C230':


Das Beschreibungsfeld erhält eine zusätzliche Anzeige mit Detailinformationen zur ausgewählten Schlüsselnummer der Ausfuhrliste. Jetzt können kann geprüft werden ob die Ware von der Genehmigungspflicht betroffen ist.

Erst nach dieser Prüfung empfiehlt sich das Hochscrollen zum 'Allgemeinen Teil':


Dort werden unter der lfd. Nr. 9 weitere Beryllium-Verbindungen angezeigt, die in anderen Schlüsselsnummern der Ausfuhrliste genannt sind.