Wenn der zunächst vermeintlich richtige Abschnitt oder das Kapitel ermittelt wurde, ist zu prüfen, ob Anmerkungen zum Abschnitt oder Kapitel für die einzureihende Ware eine besondere Regelung vorsehen.
Abschnitts- und Kapitelanmerkungen gelten grundsätzlich nur für den Abschnitt oder das Kapitel, dem sie vorangestellt sind. Ein Hinweis auf den Geltungsbereich, d. h. die Anwendbarkeit einer Anmerkung ergibt sich aus dem Wortlaut: "Im Sinne dieses Abschnitts / des Kapitels ..... gelten...." oder "In der Nomenklatur gelten als .....".
Zahlreiche Anmerkungen enthalten Legaldefinitionen der im Positionstext verwendeten Begriffe; sie grenzen die Waren dadurch ab.
Die meisten Ausweisungsanmerkungen geben in Form eines Klammerzusatzes Hinweise auf den Abschnitt, das Kapitel oder die Position, in dem bzw. in der die ausgenommene Ware erfasst ist.
Bei dieser Prüfung empfiehlt es sich, die Erläuterungen zum Abschnitt und Kapitel sowie die Erläuterungen zu den Abschnitts- und Kapitelanmerkungen heranzuziehen. Sie umreißen den Kreis der in den Abschnitt und das Kapitel gehörenden Waren, und sie verdeutlichen den Inhalt der Anmerkungen.