Allgemeines zur Einreihung
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TARIFE unterstützt  beim Ermitteln der Codenummer und findet die entsprechenden Zollsätze etc. heraus, dennoch wird ein Grundwissen über die Einreihung von Waren vorausgesetzt.

Deshalb in gestraffter Form ein 'Schnellkurs' über die Grundlagen des Zolltarifs:


Die Nomenklatur beinhaltet die folgenden hierarchisch geordneten Bestandteile:


Die ermittelte Unterposition (KN) ist Ausgangspunkt für die Ermittlung der Codenummer, die letztlich zur Bestimmung der Zollsätze und aller sonstigen Maßnahmen führt.

Die Codierungen des Harmonisierten Systems (= bis zur 6. Stelle), sollten weltweit einheitlich angewendet werden.


Die Europäische Gemeinschaft hat diese sechs Stellen durch den Beitritt zum Harmonisierten System übernommen und die 7. und 8. Stelle zur weiteren Unterteilung angehängt. Die Codierung mit den acht Stellen stellt die sog. Kombinierte Nomenklatur der Gemeinschaft dar. Diese dient als sowohl als Grundnomenklatur für den Gemeinsamen Zolltarif als auch für die Statistik des Außenhandels (achtstellige Warennummer) dar.


Diese Kombinierte Nomenklatur wird  um die 9. und 10. Stelle erweitert und bildet den sog. TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes = Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaften). Er wird von der Kommission und den Mitgliedstaaten als Grundlage für die Anwendung der Gemeinschaftsmaßnahmen in bezug auf die Einfuhren und Ausfuhren und - soweit erforderlich - im Handel zwischen den Mitgliedstaaten benutzt. Der TARIC ist außerdem die Grundlage für die Gebrauchszolltarife und Tarifdateien der Mitgliedstaaten.


Die 11. Stelle der Codenummer ist den Mitgliedstaaten für nationale Unterteilungen vorbehalten.